Facebook darf als „Hassrede“ eingestuften Kommentar löschen und Nutzer zeitweilig sperren, das hat das Oberlandesgericht Karlsruhe in einem Beschluss vom 25. Juni 2018 (15 W 86/18) entschieden. Der Kommentar sei nicht vom Grundrecht auf Meinungsfreiheit gedeckt. Die Einordnung des Kommentars als sogenannte „Hassrede“ durch Facebook war durch das Oberlandesgericht nicht zu beanstanden.